AGB & Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. und ihren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und den Besetzungen werden in den von dem Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines Ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. bemühen, die Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse oder Facebook) übernimmt der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. keine Gewähr.
3. Vorverkauf und Abendkasse
3.1 Der Vorverkauf findet durch Online Reservierung oder telefonisch zu jeder Zeit statt. Sobald die Veröffentlichungen feststehen, können Tickets bestellt werden. Die Abholung erfolgt vor Ort an der Abendkasse oder die Karten können über den Ticketshop per Post nach Hause bestellt werden.
3.2 Der Vorverkauf kann außerdem bei angeschlossenen Theaterkassen, Reisebüros und sonstigen Verkaufsstelle sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern stattfinden. Hierfür gelten gegebenenfalls abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z.B. Vorverkaufsgebühren oder Versandpauschalen), für die der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. keine Haftung übernimmt.
3.3 Der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. behält sich außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/ oder Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/ Plätze und/ oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
3.4 Übersendet der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Theater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
4. Bestellung, Reservierung und Kauf
4.1 Kartenreservierungen sind jederzeit möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Reservierte Karten werden in der Regel ab Reservierungsdatum zeitlich unbegrenzt reserviert, sind grundsätzlich jedoch bis spätestens eine halbe Stunde vor der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen und abzuholen. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
4.2 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Es gelten ausschließlich, die auf der Homepage des Theater Fördervereins Stupor Mundi e.V. für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie vorhanden ist. Soweit der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, gilt § 312 Absatz 3 Ziffer 6. BGB. Danach ist ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung. Nur bereits bezahlte Karten werden zur Abholung hinterlegt. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt.
5. Eintrittspreise
5.1 Die geltenden Eintrittspreise sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des Theater Fördervereins Stupor Mundi e.V. ersichtlich.
5.2 Die Garderobengebühr, Essen, Trinken, ggf. anfallende Parkplatzgebühren sowie weitere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
6. Ermäßigungen
6.2 Schülergruppen mit mindestens zehn Schülern in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft können bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten bekommen. Pro 10 Schüler erhält eine Aufsichtsperson der Schulgruppe eine Freikarte.
6.3 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis gültig. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
6.4 Ermäßigungen können vom Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. jederzeit geändert werden. Der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.
7.1 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden.
7.2 Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
7.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.
7.4 In den Fällen 7.1 bis 7.3 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in den Fällen 7.1 und 7.3, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
8.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
9.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
9.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
9.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
10.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
10.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
10.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
10.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 500 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.
11.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
12.2 Der kommerzielle bzw. gewinnorientierte Weiterverkauf ist nur autorisierten Vertragspartnern gestattet.
12.3 Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten oder im stummen Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
12.4 Das Rauchen während der Aufführung ist in geschlossenen Räumen verboten.
12.5 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
13.2 Bei Zuwiderhandlungen/ zu großer Belästigung ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
13.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
14. Haftung
Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch den Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater, sofern der Kartenverkaufsvertrag ein gemeinsames Angebot dieser Theater unter Beteiligung des Theater Fördervereins Stupor Mundi e.V. darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden vom Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Der Kunde willigt hierin mit Abschluss des Eintrittskartenkaufs ein. Auf Wunsch und jederzeit widerruflich informiert der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. den Kunden unter Nutzung seiner Daten über weitere Angebote und willigt der Zusendung des Newsletter ein.
Diese Daten werden von dem Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. und ihren Lieferanten ausschließlich zur Erbringung und/oder Verbesserung bestehender oder künftiger Dienstleistungen verwendet. Der Theater Förderverein Stupor Mundi e.V. betreibt keinen Handel mit Personendaten der Kunden. Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Eine Weitergabe der Bank- oder Kreditkarten-Nummern an nicht autorisierte Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.